Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Schärrer + Bachmann graphic design (SBGD). Sie sind nur gültig, wenn sie dem Kunden vor Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht wurden – also integrierter Bestandteil des Auftrags sind.

2. Schriftform

Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.

GRUNDSÄTZE

3. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis

SBGD verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. SBGD verpflichtet sich, anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

4. Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen von SBGD geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören SBGD. 
SBGD kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. 
Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von SBGD nicht berechtigt ist, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen.
SBGD ist berechtigt, die Urheberschaft an den von SBGD ­geschaffenen Werken in einer zu bestimmenden Form zu ­bezeichnen.

5. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang

Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über.
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch SBGD ge­schaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von SBGD geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden.
Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst ­jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus.
Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln.
Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von SBGD einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.

6. Gewährleistung

Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann SBGD ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der Aufraggeber SBGD in jeder Hinsicht schadlos.

7. Externe Zulieferung

Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst SBGD Leistungen Dritter, die SBDG für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung reproduktionsreifer Vorlagen benötigt.
Für diese Drittarbeiten muss eine Offerte vorliegen, die durch den Auftraggeber vorgängig abgenommen werden muss.

8. Aufbewahren von Unterlagen

SBGD ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist SBGD ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Be­dingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.

9. Belegexemplare

Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind SBGD Belege zu überlassen.
SBGD steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis der von SBGD geleisteten Arbeiten zu verwenden und zu ­veröffentlichen.

HONORAR

10. Auftragsvorbesprechung

In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.

11. Offerte und Abrechnung für Gestaltungsaufträge 

Das Honorar von SBGD richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem Stundenansatz. In der Regel wird dem Auftraggeber vor Auftragserteilung eine individuelle Offerte von SBGD zur Freigabe vorgelegt. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber von SBGD rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen. Aufträge mit geringem Zeitaufwand werden von SBGD nach Aufwand Stunden abgerechnet.

12. Abrechnung

SBGD hat die Abrechnung auf der Grundlage der Offerte und der erfolgten Leistungen vorzunehmen.

13. Zahlungsbestimmungen

Nach Beendigung des Auftrags stellt SBGD Rechnung, welche innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat SBGD Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.

RECHTLICHES

14. Anwendbares Recht

Die Beziehung zwischen Auftraggeber und SBGD untersteht schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von SBGD nichts Abweichendes regeln, gelten die Be­stimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Basel-Stadt.